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"Mal ehrlich! Sieben Wochen ohne Lügen" lautet das Fastenmotto 2019 der evangelischen Kirche! Dazu werden Bücher im Handel angeboten und Wandkalender. "Die Fastenden werden bei ihrer Wahrheitssuche nicht allein gelassen", beteuert Bruder Mammon.

Pfarrer Dirk Voos ermutigt in einem "Impuls für die zweite Fastenwoche" dazu, "Lebenslügen zu hinterfragen". Impulsgeber für seine Ausführungen ist die biblische Darstellung des Sündenfalls. Der Pfarrer fragt, ob sich die Erkenntnis Adams und Evas nackt zu sein,"gelohnt" habe. Die Alternative scheint für ihn in der Frage zu liegen: "Oder ist es besser, der Wahrheit aus dem Weg zu gehen und mit Lebenslügen zu leben?" Der Bezug zur biblischen Botschaft bleibt dunkel.


Sieben ganze Wochen ohne Lügen: Ein bescheidenes Ziel für eine Kirche, die sich auf den Mann beruft, der sich selbst vorstellt mit den Worten: Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben (Joh. 14, 6). Im hohenpriesterlichen Gebet bittet Jesus den Vater: "Heilige sie in der Wahrheit; dein Wort ist die Wahrheit." (Joh. 17, 17) Aus dem Plädoyer Jesu vor Pilatus überliefert Johannes die Worte: "Ich bin dazu geboren und in die Welt gekommen, dass ich die Wahrheit bezeuge. …" (Joh. 18, aus 37)

Und nun ruft die evangelische Kirche ihre Mitglieder dazu auf, "mal" ehrlich zu sein und für sieben Wochen auf Lügen zu verzichten.

Wer hätte das gedacht?                                                 20.03.2019


Was ist das wichtigste Thema bei der Landtagswahl 2018? Lassen Sie sich nichts vormachen: Das wichtigste Thema ist zu wählen. Die Mehrheit der Briten wollte anscheinend den Brexit nicht und bekommt ihn, weil sie nicht zur Abstimmung ging. Und die anderen werden sich noch wundern, wenn er kommt. "Wir kontrollieren wieder unser Land, unser Geld ...", soll die Premierministerin auf dem Parteitag gesagt haben. Die Frage ist, ob es anschließend noch so viel sein wird. Zumindest ist zu beobachten, wie große Firmen Teile ihrer Unternehmen von der Insel auf den europäischen Kontinent verlegen, damit sie nicht aus dem EU-Binnenmarkt herausfallen.

Ob ich ein politischer Mensch bin? Natürlich, denn mir liegt das Gemeinwesen am Herzen, ich gehöre schließlich dazu. Ich bin um das Gemeinwohl besorgt, den es betrifft mich schließlich auch. Ich bin kein Parteigänger, nein das bin ich nicht. Aber ich bin ein Wahlgänger und das sollten Sie auch sein. Wählen ist die vornehmste Bürgerpflicht in einer Demokratie. Sie meinen, das bringt auch keine Lösung der Probleme? Nein, wählen ersetzt die Problemlösung nicht. Aber Nichtwählen kann uns Probleme bescheren, die wir bisher noch nicht hatten. Und das ist erst recht keine Lösung!

Erwarten Sie von den Politikern nicht zu viel und trauen Sie den Protestbewegungen nicht zu sehr. Machen Sie sich ein Bild. Seien Sie besonnen und tragen Sie Ihren Teil zum Guten bei. Vielleicht trifft's mein kleines Gedicht über den Politiker an sich:

Der Politiker an sich

 
Der Politiker an sich
ist ein Mensch wie du und ich.
Ja zu Haus bei seiner Frau
ist er mindestens so schlau
wie am Stammtisch ich und du:
Und auch er kann nichts dazu,
wenn’s im Land nicht steht aufs Best’,
da man ihn – wie dich – nicht lässt.

 

Der Politiker an sich
ist ein Mensch wie du und ich,
der sich unter Freunden traut
und mal auf die Pauke haut.
Doch vorm Chef, in der Partei
ist er artig dann dabei,
stimmt mit „Ja“, wenn er das soll –
mal mit Freuden, mal mit Groll.

 

Der Politiker an sich
ist ein Mensch wie du und ich,
manchmal wär’ er gern ein Held,
weil das vor der Nachwelt zählt.
Doch zum Heldentum der Mut
fehlt auch ihm – wie dir – so gut
und so oft und manchmal sehr
und wie du hätt’ er gern mehr.

 

Der Politiker an sich
ist ein Mensch wie du und ich.
Meine Bitte ist recht klein:
Lass du ihn den Menschen sein,
der du selbst bist, denn auch er
will zwar gern, doch kann nicht mehr.
Ihr verändert kaum die Welt.
Trotzdem: Deine Stimme zählt.

                                                                                        6.10.2018


"Wenn jeder immer sein Bestes gäbe, würden wir miteinander die Welt ein wenig besser machen."
"Das haben Sie schön gesagt. Sind Sie Politiker oder Pabst?"
"Weder noch."
"Als wahltaktische Aussage würde ich den Satz akzeptieren und in einer Predigt auch. Aber Sie können daraus keinen kategorischen Imperativ bilden."
"Warum nicht? Sie nehmen mir die Hoffnung."
"Sie sind kein Hoffnungsträger, sondern ein Träumer. Denn erstens ist es für die allermeisten Menschen viel zu anstrengend, immer das Beste zu geben, und außerdem keine Garantie dafür, dass es wirklich besser wird."
"Warum soll das Beste aller die Welt nicht für alle besser machen?"
"Weil es das Beste für alle gar nicht gibt. Sehen Sie, wie oft habe ich mich für die beste Lösung eingesetzt und den heftigsten Widerstand erfahren? Wenn man das Beste will, tritt man meist den Leuten auf die Füße, die das Meiste wollen oder schon das Meiste haben. Und dann wird es schwierig, weil die mächtig sind. Ausschließlich den kleinen Leuten auf die Füße zu treten, ist nicht opportun, weil das die Meisten sind, d. h. zu viele um sie als Wähler nachhaltig zu verprellen. Also macht man eine Lösung, die allen etwas auf die Füße tritt. Dann ist der Widerstand geringer als wenn Sie nur einer Gruppe auf die Füße treten."
"Ja, aber ist das dann nicht manchmal die schlechteste Lösung?"
"Das sieht nur auf den ersten Blick so aus. Die Wirklichkeit ist eine andere: Die, die das Meiste schon haben, müssen nichts abgeben, die, die das Meiste wollen, bekommen etwas weniger, und die meisten kleinen Leute müssen weniger abgeben, als ihnen die anderen abgenommen hätten. Das ist das relative Optimum. Mehr geht in der Realpolitik nicht. Fröhliche Weihnachten."
"Ich danke Ihnen für das Gespräch."

26.12.2017


Dem Böhmermann gebührt keine; zumindest ist er kein Held, sagt Helmut Markwort im Focus Nr. 17 vom 23.4.2016 (S. 138).  Und ein Satiriker ist der auch nicht. Er verdient nur mehr Sympathie als Erdogan, sagt Markwort, weil der – und dazu auf eine andere Art – noch schlimmer ist.

Dem Erdogan gebührt aber Ehre, sagt § 103 des Strafgesetzbuchs, weil er als Präsident der Türkei ein ausländisches Staatsoberhaupt ist; da kann er machen was er will.

Wichtig ist nun, sagt unser Bundespräsident, dass in der begonnenen Debatte um die Abschaffung des § 103 StGB sorgfältig abgewogen wird. Sonst stehe zu befürchten, dass auch die Strafbarkeit der Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB) gleich mit abgeschafft wird. Und das wäre schlecht. Denn der oberste Repräsentant einer demokratischen Republik verdiene, so hat er dem Evangelischen Pressedienst gesagt, „doch mindestens so viel Ehrerbietung …, wie es ein gekröntes Haupt verdient.“ (epd Nr. 78a vom 22.4.2016, S. 2)

Bei so viel Ehrerbietung für die obersten Repräsentanten des Staates wollen auch die obersten Repräsentanten der dritten Staatsgewalt, die Richter der obersten Bundesgerichte nicht auf der Strecke bleiben. Sie wenden sich gegen die Pläne des Bundesjustizministers, Fernsehaufnahmen von der Urteilsverkündung der obersten Bundesgerichte zuzulassen. Eine juristische Fachzeitschrift berichtet:  „Die Präsidenten der betroffenen Bundesgerichte haben sich in einem gemeinsamen Brief an den Minister gegen eine Lockerung ausgesprochen. Sie sorgen sich um einen Missbrauch der Bilder, der dem Ansehen der Justiz schaden könnte. So könnten z. B. Versprecher bei der mündlichen Begründung ins Lächerliche gezogen werden.“ (AfP 2016, 136)

Wie soll man da ernst bleiben? Oder wäre ein neuer Straftatbestand des Lachens über die Justiz mit Strafverschärfung bei ansteckendem Lachen und dem besonders schweren Fall des bandenmäßigen Gelächters zu erwägen?  Otto gibt uns einen Vorgeschmack: https://www.youtube.com/watch?v=hQ7u1irBqrU.

27. April 2016


Das närrische Treiben nimmt Fahrt auf. In Kürze wird man die Dritten Fernsehprogramm nicht mehr ansehen können. Alle bringen Faschingssendungen. Als Faschingsmuffel vermute ich, dass man sie nur ertragen kann wie die Teilnehmer vor Ort: alkoholisiert. Eine Ausnahme: Fastnacht in Franken im Bayerischen Fernsehen. Muss mich informieren, wann das kommt.

In diesen Tagen scheint das närrische Treiben auch seriöse Printmedien erreicht zu haben. Der evangelische Pressedienst (epd) und die Frankfurter Allgemeine Zeitung haben über das Vorhaben des Auslandssenders Deutsche Welle berichtet, ein Integrationsprogramm für Flüchtlinge in Deutschland anzubieten. Das wirft verfassungsrechtliche Fragen auf, soll der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages festgestellt haben. Wohl wahr! Aber jetzt kommt die unglaubliche Feststellung des Gutachtens: Die Flüchtlinge bringen das Ausland nach Deutschland! Und für das Ausland, also die ausländischen Flüchtlinge in Deutschland, ist der Auslandssender Deutsche Welle zuständig.

Wenn scherzhaft gesagt wird, der Gardasee sei Bayerns südlichster See, so hat das keine juristischen Konsequenzen. Und auch die Aussage, im Sommer sei die Adria fest in deutscher Hand, wird nicht als völkerrechtswidriger Gebietsanspruch Deutschlands aufgefasst. (Wieso übrigens völkerrechtswidrig, wenn die Adria aufgrund der vielen deutschen Urlauber Inland ist?) Oder bringen nur die Flüchtlinge das Ausland nach Deutschland, die Urlauber aber nicht das Inland nach Italien? Deutschland von der Etsch (Adige) bis an den Belt? Oder gar überall in der Welt?? (So, wie Georgien oder Tschetschenien durch Vergabe russischer Pässe quasi zum russischen Inland wurden, was militärisches Einschreiten rechtfertigen sollte?)

Doch lieber nicht - oder? Wer außer Pegida soll sich freuen, wenn die Flüchtlinge das Ausland nach Deutschland bringen?

Und dann hatte ich einen ganz schlechten Traum. Ich träumte, der "bürgerliche Tod zu Lebzeiten" sollte wieder eingeführt werden. Damit konnte man im alten Rom Straftäter entrechten und im Dritten Reich die Juden. Erstere sind nach Verbüßung der Strafe wieder auferstanden. Für Letztere gab es die "Endlösung" ohne Wiederbelebung. Eine grausige Vorstellung!

Aber ist das Ausland im Inland, sofern man nicht die exterritorialen Gebiete meint, auf denen etwa ausländische Botschaftsgebäude stehen, nicht ähnlich "entartetes Recht"?

22.01.2016


Am 23. September 2015 begann der diesjährige Herbst. 2016 wird er am 22. September beginnen. Das habe ich in der Zeitung gelesen. Wie altmodisch! Gar nicht, es war die Online-Ausgabe der Augsburger Allgemeinen vom 23.09.2015. Der meteorologische Herbst, war da zu lesen, begann bereits am 1. September.

Ja, die Luft ist herbstlich und ohne sommerliche Milde. Die Blätter fallen von den Bäumen. Gestern habe ich die Sommerreifen gegen Winterreifen ausgetauscht. Für morgen habe ich einen Merkzettel geschrieben: Außenwasserhahn am Haus abstellen. Dann kann der erste Frost kommen.

Aber im Garten blüht noch eine Rose. Ihre Blüten sind rot. Zwei davon gerade erst erblüht. Wahrscheinlich habe ich zu spät noch gedüngt?

Und sie ruft eine Erinnerung wach, diese Rose, an meine Grundschulzeit. In der vierten Klasse mussten wir ein Herbstgedicht lernen. Die Auswahl blieb uns überlassen. Was sollte ich mit dieser Freiheit anfangen? Aber ich hatte - und habe sie bis heute - eine Mutter, die mir gerne Entscheidungen abnahm - und es heute noch tun würde, wenn man sie ließe. Und so lernte ich ein Gedicht von Friedrich Hebbel, den ich später lieben lernte und freiwillig als den bevorzugten Schriftsteller für mein Deutschabitur wählte. Die erste Strophe des Gedichts kann ich heute noch:

Ich sah des Sommers letzte Rose steh'n.
Sie war, als ob sie bluten könne, rot;
Da dacht ich schaudernd im Vorübergeh'n:
So weit im Leben ist zu nah am Tod.

An die zweite Strophe kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich glaube, da hat mein Vortrag schon damals gehakt. Inzwischen habe ich nachgesehen. Mein Gedächtnis ist nicht schlecht. Im Original heißt es "sprach" statt "dacht". Sonst stimmt's.

30.10.2015


Die Überschrift ist banal? Das glauben Sie! Für Zeitungsverleger ist die Erkenntnis neu. Wir verdanken sie dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Mit Urteil vom 21.10.2015 - C 347/14 hat er über eine Vorlagefrage des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden. Es ging um die Frage, ob das Anbieten kurzer Videos auf der Website einer Zeitung unter die Regelung über audiovisuelle Mediendienste fällt, wenn dieses Angebot in Inhalt und Funktion gegenüber der journalistischen Tätigkeit der Online-Zeitung eigenständig ist.

Es scheint in Österreich ähnlich zu sein wie in Deutschland: Zeitungen unterliegen keiner Regulierung, audiovisuelle Mediendienste (Rundfunk oder Telemedien) schon. Deshalb fordern Verleger, möglichst alle ihre Aktivitäten nur nach Presserecht und nicht nach den Regularien des Online-Rechts zu beurteilen. Ich habe schon an anderer Stelle geschrieben: Die Forderung ist rechtspolitisch legitim, "hat aber nicht mehr juristische Substanz als das Anliegen, die Führer von Amphibienfahrzeugen auf Wasserstraßen keinen anderen Regeln zu unterwerfen als auf Landstraßen. Wenn Print online geht, unterliegt es den Regeln des Onlinerechts." (in Goltdammer's Archiv für Strafrecht 2014, 308 (311)). 

Warum auch nicht?                                                              29.10.2015